Der VfB Stuttgart muss wegen des "Fehlverhaltens seiner Fans" nach Abpfiff der dramatischen Partie gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 15.000 Euro Strafe zahlen. Das hat das Sportgericht des DFB entschieden und den Einspruch des VfB damit abgelehnt. Der VfB wird nun beraten, ob er in dem Fall das DFB-Bundesgericht anruft.
"Ich finde es schade, dass das Sportgericht friedliche und spontane Emotionen, wie wir sie nach der Rettung am 14. Mai erlebt haben, bestraft. Diese Emotionen nach einem für den VfB und die ganze Bundesliga historischen Saisonfinale waren Ausdruck von Glück und Begeisterung und daher aus unserer Sicht nichts, für das der VfB bestraft werden sollte – zumal wir in Bezug auf unser Sicherheits- und Präventionskonzept nichts falsch gemacht haben", sagt der VfB-Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle nach der Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt.
Wehrle setzt sich darüber hinaus für ein verändertes Sanktionssystem ein. "Wenn schon eine Strafe ausgesprochen wird, sollten wir wenigstens neu über deren Verwendung nachdenken. Nach zwei Corona-Jahren, die den Breitensport in vielen Bereichen in Existenznot gebracht haben, sollten in Zusammenarbeit zwischen den Proficlubs und den Fußball-Regionalverbänden gezielt regionale und lokale Vereine mit den Summen unterstützt werden, die das DFB-Sportgericht als Sanktionen verhängt. Das wäre ein dringend notwendiger Schritt, um den gesamten deutschen Fußball solidarisch zusammenzubringen. Wir würden unsere Strafe beispielsweise gern über den Fußballbezirk Stuttgart für die Jugendarbeit in Amateurvereinen einsetzen."