Die gremienübergreifende Arbeitsgruppe zur Klärung der Frage des Aufsichtsratsvorsitzes hat in drei Sitzungen konkrete Ergebnisse ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Präsidium, diese Ergebnisse in Form von Satzungsänderungsanträgen den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung 2024 zur Diskussion und Abstimmung zu stellen.
Feststellung zur Einhaltung 50+1-Regelung beim VfB Stuttgart
Die 50+1-Regelung ist beim VfB Stuttgart formal vollumfänglich gewahrt, da der VfB e.V. als Hauptanteilseigner zu jedem Zeitpunkt über die Einberufung einer AG-Hauptversammlung die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats ändern kann.
Die Arbeitsgruppe möchte aber mit nachfolgenden Vorschlägen die federführende Rolle des Vereins noch deutlicher zum Ausdruck bringen.
Überprüfung des „Ausgliederungsversprechens“
Aussagen von VfB-Offiziellen vor oder nach der Mitgliederversammlung zur Ausgliederung 2017, wonach der Präsident oder ein Mitglied des Präsidiums immer den Aufsichtsratsvorsitz innehaben sollen, können aufgrund der Rechtslage für den unabhängigen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft grundsätzlich rechtlich nicht bindend sein. Unabhängig hiervon bekannten sich damals und bekennen sich heute alle Gremienvertreter im Verein und in der AG zu der Zusage, dass stets ein gewähltes Mitglied des Präsidiums den Vorsitz bekleiden solle. Diese Zusage soll dauerhaft in der Vereinssatzung fixiert werden, um damit eine Verankerung dieses Leitgedankens zu schaffen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, der Mitgliederversammlung 2024 hierfür eine entsprechende Ergänzung der Satzung vorzuschlagen.
Stärkung des Vereins innerhalb des Aufsichtsrats
Zukünftig sollen drei statt bisher zwei Vereinsmitglieder als sogenannte „geborene“ Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet werden, außerdem sollen diese Posten an die drei Präsidiumsmitglieder gebunden werden. Empfohlen wird, einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag für die e.V.-Satzung auf der anstehenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu stellen.
Zudem empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass das Präsidium sich von der Mitgliederversammlung per Abstimmung das Mandat einholt, über die AG-Hauptversammlung eine Erhöhung der Anzahl der vom Verein entsendeten Aufsichtsratsmitglieder in der AG-Satzung vorzunehmen.
Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch ein Mitglied des Präsidiums
Der Aufsichtsrat hat über seine Vertreter in der Arbeitsgruppe seine Haltung bestätigt, dass der Vorsitz des Aufsichtsrates perspektivisch wieder an ein Mitglied des Präsidiums übergehen soll, das durch die Wahl auf der Mitgliederversammlung von den VfB-Mitgliedern legitimiert worden ist.
Alexander Wehrle, Vorstandsvorsitzender, sagt: „Ich freue mich sehr, dass unser Impuls als Vorstandsteam positiv aufgenommen und sehr konstruktiv zusammengearbeitet wurde. Jetzt liegt es am Präsidium und den VfB-Mitgliedern, auf Basis der Ausarbeitung Entscheidungen für unseren Verein herbeizuführen.“
Für die Arbeitsgruppe:
Rainer Adrion, Vize-Präsident
Rainer Weninger, Vorsitzender Vereinsbeirat
Bernadette Martini, Mitglied Vereinsbeirat
Tanja Gönner, Aufsichtsratsvorsitzende
Alexander Wehrle, Vorstandsvorsitzender
Markus Scheurer, Leiter Satzungskommission, Vorstand VfB-Freundeskreis
Manfred Boschatzke, Vorsitzender Kuratorium VfB-Stiftung, Vorstand VfB-Freundeskreis