In enger Abstimmung mit den Behörden können die Lizenzspieler des VfB auf den Trainingsplatz zurückkehren. Der entsprechende Paragraph 3 der baden-württembergischen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) sieht eine Regelung vor, die einen eingeschränkten Trainingsbetrieb auf dem Clubgelände ermöglicht. Der VfB wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ab sofort entsprechende Trainingsmaßnahmen umsetzen.
Thomas Hitzlsperger, VfB Vorstandsvorsitzender: „Die eingeschränkte Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist ein wichtiger Schritt für uns. Der Austausch mit den zuständigen Behörden war zu jeder Zeit sehr konstruktiv und vertrauensvoll, dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.“
Information des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg