Die wegen der Covid-19-Pandemie verschobene Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart 1893 e.V. für das Jahr 2020 wird am Sonntag, 18. Juli 2021, 12 Uhr stattfinden. Der Termin dient gleichzeitig zur Abhaltung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2021. Dies wurde vom Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. in Abstimmung mit dem Vereinsbeirat entschieden.
Der Wunsch des Präsidiums und des Vereinsbeirats ist es, die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung in der Mercedes-Benz Arena durchzuführen. Sofern es die dann gültige Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im Juli 2021 nicht zulassen sollte, wird die Mitgliederversammlung entweder als hybride oder rein virtuelle Veranstaltung durchgeführt. Im Falle einer hybriden Mitgliederversammlung würde dies bedeuten, dass nur eine begrenzte Anzahl an Mitgliedern anwesend sein kann. Allen weiteren Mitgliedern, die darüber hinaus auch an der Mitgliederversammlung teilnehmen wollen, soll die Möglichkeit gegeben werden, die Versammlung zeitgleich digital zu verfolgen und auch auf digitalem Weg abstimmen zu können.
Neuwahl sämtlicher Vereinsgremien
Die Zusammenlegung der Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 hat zur Folge, dass an diesem Tag sämtliche Gremien des VfB Stuttgart 1893 e.V. neu gewählt werden. Neben der Wahl des Präsidenten (m/w/d) und der beiden Präsidiumsmitglieder (m/w/d) geht es dabei um die Besetzung von jeweils drei Vereinsbeiratsmitgliedern (m/w/d) in den Säulen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ sowie „Wirtschaft und Gesellschaft“. Neben den Wahlen stehen die satzungsgemäßen Berichte, die Entlastung der Präsidiumsmitglieder sowie die Möglichkeit zur Aussprache auf der Tagesordnung.
Vorschlags- und Bewerbungsfristen für Präsident und Präsidium
Das Auswahlverfahren des oder der Präsidentschaftskandidaten bzw. der Präsidiumsmitglieder wird vom Vereinsbeirat durchgeführt. Bewerbungen möglicher Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Präsidenten sowie für einen Sitz im Präsidium können bis zum Montag, 19. April 2021 (24:00 Uhr) eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an den „Vorsitzenden des Vereinsbeirats, Rainer Weninger, VfB Stuttgart 1893 e.V., Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart“ zu richten. Die nächste Amtsperiode als Präsident wird im Neben- oder Ehrenamt ausgeschrieben. Der Vereinsbeirat möchte der Mitgliederversammlung grundsätzlich zwei geeignete Kandidaten zur Wahl stellen und freut sich daher auf Bewerbungen von überzeugenden Persönlichkeiten, die gewillt sind, am 18. Juli 2021 in einer demokratischen Wahl möglicherweise auch gegen den amtierenden Präsidenten anzutreten, oder im Präsidium aktiv an der zukünftigen Entwicklung des VfB Stuttgart 1893 e.V. mitarbeiten zu wollen.
Zu beachten ist zudem, dass vorgeschlagene Personen für das Präsidentenamt bzw. für das Präsidium nachfolgende Voraussetzungen nach §16 Abs. 3 lit. b) der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. erfüllen müssen:
- Aktuelle Mitgliedschaft im VfB Stuttgart 1893 e.V.
- Am Wahltag nicht jünger als 35 und nicht älter als 75 Jahre alt.
- Mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer hohen Managementposition oder in einer vergleichbaren Führungsposition und/oder im aktiven Leistungssport.
- Unterstützerliste mit mindestens 50 Unterschriften von volljährigen VfB Mitgliedern, die dem Verein mindestens 9 Monate als Mitglied angehören. Der Vereinsbeirat wird angesichts der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen digital übermittelte Unterschriften als gleichwertig anerkennen. Entsprechende Formulare können hier heruntergeladen werden:
Unterstützungserklärung Präsidentschaftskandidaten
Unterstützungserklärung Präsidiumskandidaten
- Die schriftliche Erklärung, dass das Amt im Falle der Wahl angenommen wird.
Vorschlags- und Bewerbungsfristen für den Vereinsbeirat
Für die freien Sitze im Vereinsbeirat in den Säulen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ können bis zum Dienstag, 18. Mai 2021 (24.00 Uhr) Bewerbungen eingereicht werden. Diese nimmt der Wahlausschuss des VfB Stuttgart 1893 e.V. entgegen. Bewerbungen für einen Sitz im Vereinsbeirat sind in schriftlicher Form an den „Vorsitzenden des Wahlausschusses, Präsident Claus Vogt, VfB Stuttgart 1893 e.V., Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart“ zu richten. Für diese Positionen gelten die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 lit. a) der Vereinssatzung, die mögliche Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Generell ist eine aktuelle Mitgliedschaft im VfB erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen am Wahltag nicht jünger als 30 und nicht älter als 75 Jahre alt sein. Zudem muss eine schriftliche Erklärung, vorliegen, dass das Amt im Falle einer Wahl angenommen werden wird.
- Für die Säule „Sport und Verein“ gilt darüber hinaus:
- Eine aktuelle oder frühere aktive Karriere im Berufs- oder Amateursport, im Berufssport möglichst und im Amateursport zwingend in unserem Verein, oder eine mehrjährige haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in den Organen oder Abteilungen des VfB Stuttgart.
- Für die Säule „Mitglieder und Fans“ gilt darüber hinaus:
- Eine mindestens zehn Jahre dauernde durchgängige Mitgliedschaft im Verein und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Für die Säule „Wirtschaft und Gesellschaft“ gilt darüber hinaus:
- Erfahrung aus aktueller oder vormaliger Bekleidung einer bedeutenden Rolle in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft oder Kultur.
Anträge zur Mitgliederversammlung
Das Präsidium möchte darauf hinweisen, dass alle bereits eingegangenen Sachanträge sowie Anträge auf Satzungsänderungen von Mitgliedern nach wie vor Bestand haben. Eine erneute Einreichung der Anträge ist deshalb nicht erforderlich. Da alle Gremien am Sonntag, den 18. Juli 2021 neu gewählt werden, haben sich somit bereits eingegangene Abwahlanträge zu einzelnen Personen erübrigt.
Präsidium und Vereinsbeirat des VfB Stuttgart 1893 e.V.