Der VfB Stuttgart strebt über einen Antrag auf Satzungsänderung die Einführung eines Wahlausschusses auf der Mitgliederversammlung am 28. Juli 2024 an. Es stehen hierfür zwei Varianten zur Wahl, welche durch die Satzungskommission im Auftrag des Präsidiums ausgearbeitet wurden. In beiden Varianten sollen neun Mitglieder sowie drei Ersatz-Mitglieder den Wahlausschuss bilden, welcher auf vier Jahre gewählt wird.
Der Bewerbungsaufruf für die Erstwahl eines Wahlausschusses am 28. Juli erfuhr eine gute Resonanz. 44 formal korrekte Bewerbungen aus der Mitgliederschaft sind beim VfB Stuttgart fristgerecht eingegangen. Die 44 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich auf der Infoseite zur Mitgliederversammlung den VfB-Mitgliedern über einen Fragenkatalog vor. Jedes VfB-Mitglied hat somit ab sofort die Gelegenheit, sich selbst ein Bild vom breitgefächerten Kandidatenfeld zu machen.
Das Präsidium dankt allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihren Beitrag zu einer gelebten Vereinsdemokratie sowie der Satzungskommission für die geleistete Arbeit in den zurückliegenden Monaten.