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Verein, 14. Oktober 2024

Bewerbungsaufruf des Wahlausschusses

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 wählt der VfB Stuttgart turnusgemäß ein neues Präsidium und einen neuen Vereinsbeirat. Ab sofort können sich VfB Mitglieder beim Wahlausschuss für das Präsidentenamt sowie die Ämter im Präsidium und im Vereinsbeirat bewerben.

Liebe Mitglieder des VfB Stuttgart,

am Freitag, den 11. Oktober 2024, hat das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. den Termin der nächsten Mitgliederversammlung angekündigt. Diese wird am 22. März 2025 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle stattfinden. Auf dieser Mitgliederversammlung stehen Wahlen zur Neubesetzung des Präsidiums und des Vereinsbeirat an. Der auf der vergangenen Mitgliederversammlung neu eingeführte und erstmals gewählte Wahlausschuss ist gemäß der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. damit beauftragt, der Mitgliederversammlung geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die anstehenden Wahlen vorzuschlagen. Wir rufen daher alle interessierten Mitglieder, welche die in der Satzung geregelten Anforderungen erfüllen, zur Kandidatur für die Ämter in den Gremien auf. Mitglieder können dem Wahlausschuss auch Vorschläge für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die zu wählenden Ämter unterbreiten (wobei auch in diesem Fall alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen).

Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und das Präsidium

Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung müssen für eine Kandidatur folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Jede Bewerbung muss von mindestens fünfzig Vereinsmitgliedern, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens neun Monaten im Verein sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Angabe ihrer Namen und Mitgliedsnummern unterzeichnet sein. Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen werden: Download Unterstützungserklärung.
  2. Die vorgeschlagene Kandidatin oder der vorgeschlagene Kandidat muss zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens sechs Monaten durchgängig Vereinsmitglied sein und zu diesem Zeitpunkt das 35. Lebensjahr, aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Die Kandidatin oder der Kandidat muss qualifizierte Bewerbungsunterlagen einreichen, die eine mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer hohen Managementposition oder einer vergleichbaren Führungsposition nachweisen. Alternativ kann auch eine mindestens zehnjährige Karriere im Profi- oder Leistungssport, zum Beispiel als Spieler, Trainer oder Manager, als Qualifikation dienen.
  4. Dem Vorschlag muss eine von der Kandidatin/vom Kandidaten persönlich unterzeichnete Erklärung beigefügt sein, dass die Person die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GmbHG in der jeweils aktuellen Fassung erfüllt und im Falle der Wahl das Amt im Präsidium annimmt. Eine Mustererklärung gibt es hier zum Download.

Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und des Präsidiums müssen gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung spätestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 23. Dezember 2024, 23.59 Uhr – in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden. Entscheidend ist dabei der fristgerechte Eingang beim Wahlausschuss oder auf der Geschäftsstelle des Vereins (Anschrift siehe unten).  

Bewerbungen für den Vereinsbeirat

Der Vereinsbeirat besteht aus insgesamt bis zu neun Mitgliedern und wird aus den drei jeweils grundsätzlich drei Personen umfassenden Gruppen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ gebildet. Jede Kandidatin und jeder Kandidat darf nur in einer der drei Gruppen zur Wahl antreten.

Kandidatinnen oder Kandidaten werden spätestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 22. Januar 2025, 23.59 Uhr – entweder von einem Mitglied vorgeschlagen oder kandidieren bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener Initiative. Die Kandidatur muss die Gruppe, für die sich die Kandidatin oder der Kandidat bewirbt, explizit bezeichnen und ist in Textform (zum Beispiel per E-Mail) an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten; für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. auf der Geschäftsstelle des Vereins (Anschrift siehe unten) entscheidend.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Vereinsbeirats müssen nach § 18 Abs. 3 der Satzung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das dreißigste Lebensjahr, dürfen aber noch nicht das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben und müssen zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens fünf Jahren durchgängig Vereinsmitglied sein, soweit nicht in den folgenden Absätzen eine längere Mitgliedschaft vorausgesetzt wird.
  2. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen vor der Mitgliederversammlung schriftlich erklären, dass sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GmbHG in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen und im Falle ihrer Wahl diese annehmen. Eine Mustererklärung gibt es hier zum Download.

Sie sollen ferner die folgenden Eigenschaften und Qualifikationen aufweisen:

  1. in der Gruppe „Sport und Verein“ eine aktuelle oder frühere aktive Karriere im Berufs- oder Amateursport, im Berufssport möglichst und im Amateursport zwingend in unserem Verein, oder eine mehrjährige haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in den Organen oder Abteilungen des Vereins;
  2. in der Gruppe „Mitglieder und Fans“ eine mindestens zehn Jahre dauernde durchgängige Mitgliedschaft im Verein und eine abgeschlossene Berufsausbildung
  3. in der Gruppe „Wirtschaft und Gesellschaft“ Erfahrung aus aktueller oder vormaliger Bekleidung einer bedeutenden Rolle in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft oder Kultur.

Der Wahlausschuss kann der Mitgliederversammlung für die Wahlen des Präsidenten und der weiteren Präsidiumsmitglieder jeweils bis zu drei Kandidaten pro Amt zur Wahl vorschlagen, für die Wahlen zum Vereinsbeirat sollen bis zu doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie es zu besetzende Positionen gibt. Aus diesem Grund würden wir uns über möglichst viele Bewerbungen freuen.

Die Zeitschiene bis zur Mitgliederversammlung 2025 im Überblick

Anschrift für Bewerbungen für das Amt des Präsidenten, für das Präsidium und für den Vereinsbeirat:

E-Mail: wahlausschuss@vfb-stuttgart.de

Postanschrift:

VfB Stuttgart 1893 e.V.
 c/o Vorsitzender des Wahlausschusses
 Mercedesstraße 109
 70372 Stuttgart