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Verein, 19. Juli 2024

Ergänzende Tagesordnung zur Mitgliederversammlung

Auf der Mitgliederversammlung 2024 werden weitere aus der Mitgliederschaft eingegangene Anträge behandelt, wofür die Tagesordnung durch das Präsidium ergänzt worden ist.

Das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. hat nach Ablauf der Frist zur Stellung von Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung beschlossen, die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 28. Juli 2024 zu ergänzen und die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte entsprechend anzupassen:

ZUR ERGÄNZENDEN TAGESORDNUNG

Das Präsidium hat beschlossen, die beiden Anträge des Mitglieds Bjarne Friedrichsohn sowie der Mitglieder Johannes Bach, Niklas Öxle und Anne-Katrin Sauer auf Abwahl des Präsidiumsmitglieds Rainer Adrion auf die Tagesordnung zu setzen und in einem gemeinsamen Tagesordnungspunkt mit der von Rainer Adrion gestellten Vertrauensfrage zu behandeln, dies erfolgt unter TOP 12. Die beiden Anträge der Mitglieder, nebst einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Vereinsbeirates sowie einer Stellungnahme von Rainer Adrion, finden sich auf unserer Übersichtsseite zur diesjährigen Mitgliederversammlung.

Das Präsidium hat ebenfalls beschlossen, die beiden Anträge des Mitglieds Bjarne Friedrichsohn sowie der Mitglieder Johannes Bach, Niklas Öxle und Anne-Katrin Sauer auf Abwahl des Präsidenten Claus Vogt auf die Tagesordnung zu setzen und diesen unter TOP 13 zu behandeln. Die beiden Anträge der Mitglieder nebst einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Vereinsbeirates sowie einer Stellungnahme von Claus Vogt sind hier zu finden.

Hinsichtlich weiterer, innerhalb der Antragsfrist eingegangener zulässiger Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung hat das Präsidium entschieden, diese nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Anträge und die Begründungen, weshalb sie nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, sind hier aufgeführt.

Daneben haben das Präsidium die als „Antrag“ bezeichneten Schreiben zweier weiterer Mitglieder erreicht, bei denen es sich jedoch nicht um zulässige Anträge handelt, da jeweils schon keine Zuständigkeit der Mitgliederversammlung besteht. Die Mitgliederversammlung kann daher zu diesen Punkten keine Beschlüsse fassen. Dennoch hat das Präsidium aus Gründen einer bestmöglichen Transparenz entschieden, auch diese Schreiben hier zu veröffentlichen.

Übersicht zum Bewerberfeld für den Wahlausschuss

Im Zuge der Veröffentlichung der ergänzenden Tagesordnung weist der VfB Stuttgart auch nochmals auf die Übersicht zum Bewerberfeld für den Wahlausschuss hin, über dessen Einführung auf der Mitgliederversammlung entschieden wird. Eine gesonderte Vorstellung des Bewerberfelds auf der Mitgliederversammlung selbst wird es nicht geben.