Der VfB Stuttgart 1893 e.V. wird statt einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zum Jahresende 2024 die ordentliche Mitgliederversammlung 2025 zeitlich vorverlegen und voraussichtlich im März abhalten. Auf dieser Mitgliederversammlung werden dann der Präsident, das Präsidium sowie der Vereinsbeirat neu gewählt.
Die Argumente für diese Entscheidung des Präsidiums, die nach Rücksprache mit dem Vereinsbeirat und den Mitgliedern des Wahlausschusses getroffen wurde, sind im Wesentlichen:
Das Zeitfenster für eine außerordentliche Mitgliederversammlung in diesem Kalenderjahr wäre zu knapp bemessen gewesen, um einen fundierten, belastbaren Kandidatenauswahlprozess durchzuführen – auch vor dem Hintergrund, dass sich der neu eingeführte Wahlausschuss zum jetzigen Zeitpunkt erst noch konstituieren und prozessual finden muss.
Zudem sind formale Fristen einzuhalten. Bewerbungen für das Präsidentenamt müssen drei Monate vor Veranstaltung eingereicht werden. Dem vorgelagert müsste den Bewerbern ein Bewerbungszeitraum von mehreren Wochen eingeräumt werden.
Eine Prüfung hat zudem ergeben, dass in den Wintermonaten keine Versammlungsstätten passender Größenordnung in Stuttgart verfügbar sind. Hinzu kommt die Termindichte der Spielpläne, die zu unausweichlichen Kollisionen führen würde.
Die Finanzsituation des Vereins wäre durch dann drei Mitgliederversammlungen binnen rund zwölf Monaten erheblich belastet.
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung würde ein Nachfolger für das Präsidentenamt lediglich interimsweise bis zur nächsten turnusgemäßen Neuwahl 2025 gewählt werden, was einen erneuten Wechsel im Präsidium erforderlich gemacht hätte – eine Situation, die der Verein im Sinne von Stabilität und Kontinuität vermeiden möchte. Dietmar Allgaier hat seine Bereitschaft erklärt, auch bis zur vorgezogenen Mitgliederversammlung interimistisch das Präsidentenamt zu bekleiden.
Vor diesen Hintergründen besteht im Präsidium Einigkeit darüber, dass die Terminierung einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Frühjahr 2025 geeignet und damit auch das nach der Satzung erforderliche „unverzügliche“ Einberufen einer Mitgliederversammlung erfüllt ist.
Alle Beteiligten freuen sich schon heute auf die Veranstaltung und den wichtigen Austausch mit den Mitgliedern.