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Verein, 12. Juni 2024

Satzungskommission schlägt Einführung eines Wahlausschusses vor

Das Präsidium wird bei der Mitgliederversammlung am 28. Juli 2024 zwei Varianten einer Satzungsänderung zur Abstimmung stellen, um Zirkelbezüge innerhalb der Vereinssatzung aufzulösen. Beide Varianten beinhalten das Konzept eines Wahlausschusses. Für eine Mitarbeit im Wahlausschuss können sich interessierte Mitglieder bereits jetzt bewerben.

Auf der Mitgliederversammlung 2023 haben zwei Mitgliedergruppen Anträge zur Änderung der Vereinssatzung eingebracht, mit dem Ziel, die in der Satzung bestehenden Zirkelbezüge in Bezug auf das Vorschlagsrecht für Wahlen zum Präsidium und zum Vereinsbeirat aufzulösen. Auch wenn diese Anträge nicht die für eine Satzungsänderung erforderliche Mehrheit erhalten haben, hat das Präsidium beschlossen, dieses Thema weiterzuverfolgen. Hierzu hat das Präsidium im ersten Quartal 2024 die Satzungskommission mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zu dieser Thematik beauftragt. Aus Gründen der Neutralität wurde in diesem Zuge die Satzungskommission auch personell so strukturiert, dass ihr keine aktuellen oder ehemaligen Mitglieder des Vereinsbeirats und des Präsidiums angehören. Nachdem sich die Satzungskommission mit den erwähnten Mitgliedergruppen sowie weiteren Mitgliederinitiativen ausgetauscht hat, wurden zwei Vorschläge ausgearbeitet, die jeweils die Einführung eines Wahlausschusses vorsehen, um Zirkelbezüge aufzuheben:

Variante 1: Vorschlagsrecht des Wahlausschusses für den Vereinsbeirat

Variante 1 sieht die Auswahl und den Vorschlag der Kandidaten für den Vereinsbeirat durch den neu zu bildenden Wahlausschuss vor. An der grundsätzlichen Ausrichtung des Vereinsbeirat anhand der drei Gruppen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ wird festgehalten, ebenso werden Kandidaten für die Wahlen zum Präsidium nach dieser Variante weiterhin vom Vereinsbeirat ausgewählt und vorgeschlagen.

Variante 2: Vorschlagsrecht des Wahlausschusses für das Präsidium und den Vereinsbeirat

In Variante 2 obliegt dem Wahlausschuss die Auswahl und der Vorschlag von Kandidaten nicht nur für die Wahlen zum Vereinsbeirat, sondern auch für die Wahlen zum Präsidium. 

Abstimmung auf der Mitgliederversammlung

Das Präsidium hat beschlossen, die Mitglieder auf der kommenden Mitgliederversammlung am 28. Juli über beide Vorschläge in Form von Satzungsänderungsanträgen abstimmen zu lassen. In einem ersten Schritt können die Mitglieder abstimmen, welche der beiden Varianten sie bevorzugen. Über die Variante, die dabei mehr Stimmen erhält, wird in der Folge in einer weiteren Abstimmung inhaltlich abgestimmt. Erreicht die von der Mitgliederversammlung favorisierte Variante  dabei die für eine Satzungsänderung erforderliche Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen, ist sie angenommen und die Vereinssatzung entsprechend geändert. In diesem Fall erfolgt dann direkt im Anschluss die Wahl der Mitglieder für den ersten Wahlausschuss. Dem Wahlausschuss würde dann – je nach der von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Variante – im Rahmen seiner Zuständigkeit bei künftigen Wahlen die Kandidatenauswahl obliegen.

Weiterführende Informationen zur Ausarbeitung der Satzungskommission und zur Arbeit eines Wahlausschusses findet man hier. Die formellen Satzungsänderungsanträge nebst ausführlicher Begründung gehen allen Vereinsmitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu.

Bewerbung für Wahlausschuss ab sofort möglich

Die Bewerbungsunterlage, mit der Vereinsmitglieder sich für die Wahlen der Mitglied des Wahlausschusses bewerben können, gibt es hier zum Download. In dieser sind auch die Anforderungen an Bewerberinnen oder Bewerber dargestellt. Bewerbungen können per E-Mail an vereinsmanagement@vfb-stuttgart.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des VfB Stuttgart 1893 e.V., „z. H. Vereinsmanagement“, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart gesendet werden. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juli 2024, um 23:59 Uhr. Die eingegangenen Bewerbungen werden durch das Vereinsmanagement formal geprüft. Alle formal korrekten Bewerbungen werden rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung auf der VfB-Website zur Information der Mitglieder veröffentlicht. Voraussetzung dafür, dass auf der Mitgliederversammlung tatsächlich eine Wahl des Wahlausschusses stattfindet, ist, dass die Mitgliederversammlung zuvor einer der beiden beschriebenen Satzungsänderungsvarianten zur Einführung eines Wahlausschusses mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat.

Weiterführende Informationen zur Mitgliederversammlung 2024, inklusive der Vorstellung der Kandidaten zur Präsidiumsnachwahl, gibt es hier.