Am Samstag, 22. März 2025, wählt der VfB Stuttgart 1893 e.V. auf der ordentlichen Mitgliederversammlung den Präsidenten, zwei weitere Mitglieder des Präsidiums und den Vereinsbeirat. Der Vereinsbeirat setzt sich satzungsgemäß aus bis zu neun Mitgliedern zusammen, welche den drei Gruppen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ zugeordnet sind. Jeweils drei Mitglieder bilden eine Gruppe.
Der Wahlausschuss hat die 28 fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für den Vereinsbeirat auf Einhaltung der formalen Voraussetzungen geprüft. Ein Kandidat in der Säule „Mitglieder und Fans“ wies die mindestens zehn Jahre dauernde durchgängige Mitgliedschaft im Verein nicht auf. Zwei weitere Kandidaten zogen ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurück. Mit den verbliebenen 25 Bewerbern wurden vertiefte Gespräche geführt.
Von den amtierenden Vereinsbeiräten bewerben sich sechs für eine Wiederwahl. Der Wahlausschuss hatte hier nach §19, Absatz 8 der Satzung lediglich zu prüfen, ob „rechtliche oder mit den Grundwerten des Vereins unvereinbare Gründe“ einer Nominierung entgegenstehen. Dies ist nicht der Fall, weshalb der Wahlausschuss alle sechs amtierenden Vereinsbeiräte nominiert.
Der nachfolgende Kandidatenkreis von 16 Personen wurde nunmehr offiziell für die Wahl des Vereinsbeirats nominiert. Informationen zur Person sowie zur Motivation können per Klick auf den jeweiligen Namen abgerufen werden.